Wasserzähler · Wärmezähler
Die Gültigkeitsdauer der Eichung wird in Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres bemessen, in dem das Messgerät zuletzt geeicht wurde. bei einer verspäteten Nacheichung in den ersten drei Monaten eine Kalenderjahres wird die Gültigkeitsdauer im Anschluß an die Gültigkeitsdauer der vorhergenenden Eichung bemessen.
Wir sind Servicepartner der Firmen ISTA und Minol.
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 2 des Eichgesetzes EG vom 23.03.1992
Kältewasserzähler
(Austauschpflicht nach 6 Jahren)
Warmwasserzähler
(Austauschpflicht nach 5 Jahren)
Wärmezähler
(Austauschpflicht nach 5 Jahren)
Für die oben genannten Meßgeräte besteht Eichpflicht, wenn Sie im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, d.h. eine Kosten-Abrechnung darauf basiert.
Zweck dieses Gesetzes ist es
1. den Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen,
2. die Messsicherheit im Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Umweltschutz und in ähnlichen Bereichen des öffentlichen Interesses zu gewährleisten und
3. das Vertrauen in amtlichen Messungen zu stärken.
Gesetzliche Konsequenzen
Die fahrlässige Verwendung ungeeichten Messgeräten ist eine oder Bereithaltung von Ordnungswidrigkeit gemäß §25, Abs. 1, Nr. 1, 4, 5 Eichgesetz, die mit einer werden kann. (Letzte Verordnung vom 29.06.1998 / BGB IIS.1762). Geldbuße von bis zu 10.000,- geahndet.
Eine Nachreichung von Wasser- Waärmezählern im eingebauten Zustand ist nocht möglich bzw. nicht zulässig. Die Geräte unterliegen während der Eichperiode einem extremen Verschleiß und werden schon deshalb nach Ablauf der Eichfrist gegen neue sogenannte Austauschzähler, ersetz.



